Regeln, Schutzmassnahmen und Datenschutz

Der Talentpool von AfroSwissters ist kostenlos und funktioniert nur mit Einwilligung. Diese Regeln gelten für alle Beteiligten: die Menschen im Pool, Arbeitgebende und unser Team.

Version 1 · 4. November 2026 · contact@afroswissters.ch

Kurz gesagt

Kostenlos für alleKeine Gebühren und kein Geld oder anderer Vorteil für AfroSwissters aus Vorstellungen.
Deine Wahl, Schritt für SchrittBeitreten, geteilt werden und vorgestellt werden sind drei getrennte Entscheidungen.
Dein Name nur mit deiner UnterschriftArbeitgebende erhalten deinen Namen nur mit deiner unterschriebenen Einwilligung für diese eine Stelle.
Keine öffentliche DatenbankProfile werden nie veröffentlicht. Nur verifizierte Arbeitgebende erhalten sie, per E-Mail.
01Was der Talentpool istEin kostenloses Angebot des Vereins: Wir gleichen Stellen mit Profilen ab und stellen Menschen vor, die einverstanden sind.

Ein kostenloses Angebot des Vereins AfroSwissters. Mitmachen kann, wer mit Beyond the CV einen Kompetenzpass erstellt hat. Beschreibt uns ein verifizierter Arbeitgeber eine Stelle, gleichen wir sie mit den Profilen im Pool ab und stellen die passenden Menschen vor, wenn sie einverstanden sind.

Er ist keine kommerzielle Personalvermittlung. Niemand bezahlt, und wir versprechen keine Stellen.

02Kostenlos, ohne Geld im SpielKeine Gebühren und kein Geld oder anderer Vorteil für AfroSwissters aus Vorstellungen.
  • Keine Gebühren für die Menschen im Pool und für Arbeitgebende.
  • AfroSwissters nimmt für eine Vorstellung oder eine Anstellung weder Geld noch Spesenersatz noch einen anderen Vorteil an.
  • Spenden, Beiträge und Sponsoring unterstützen den Verein als Ganzes. Sie sind nie an Vorstellungen, an den Zugang zu Profilen oder an Anstellungen geknüpft.
  • Wir freuen uns, wenn Menschen Mitglied von AfroSwissters werden: Das unterstützt unsere Arbeit. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Sie ist weder für den Beitritt zum Pool noch für den Erhalt von Profilen nötig und hat keinen Einfluss darauf, wer vorgeschlagen oder vorgestellt wird.
03Getrennte Entscheidungen, eine nach der anderenNachdenken, beitreten, geteilt werden, vorgestellt werden: Jeder Schritt ist deine eigene Wahl.
  1. Nachdenken. Beyond the CV läuft in deinem Browser. Nichts wird an jemanden gesendet.
  2. Beitreten. Du sendest den Teil deines Passes, der zum Teilen gedacht ist, an das Team von AfroSwissters. Du bist einverstanden, dass wir ihn 12 Monate aufbewahren, mit Gelegenheiten abgleichen und dich kontaktieren, wenn eine passt.
  3. Geteilt werden. Nur wenn du es wählst: Wir dürfen dein Profil ohne Namen, Foto und Kontaktdaten an verifizierte Arbeitgebende senden, für eine bestimmte Stelle.
  4. Vorgestellt werden. Dein Name und deine Kontaktdaten gehen nur mit deiner unterschriebenen Einwilligung für diese eine Vorstellung an Arbeitgebende. Kein Häkchen auf der Website bewirkt das.

Du kannst jede dieser Entscheidungen jederzeit und ohne Begründung widerrufen: contact@afroswissters.ch.

04Was nie geteilt wirdPrivate Antworten, besonders schützenswerte Daten, Namen und Fotos bleiben draussen.
  • Deine Antworten in Beyond the CV zu Lebenserfahrungen, zu dem, was es schwerer macht, was dich unterstützt und wie du Veränderungen begegnest. Sie verlassen deinen Browser nie.
  • Besonders schützenswerte Personendaten wie Gesundheit, Religion oder Weltanschauung, ethnische Herkunft oder politische Ansichten. Enthält ein Profil solche Angaben, entfernen wir sie, bevor es irgendwohin geht.
  • Namen, Fotos, Alter und Kontaktdaten sind nie Teil eines anonymen Profils.
05Verifizierte Arbeitgebende und ihre RegelnWer Profile erhalten kann und welche Regeln dafür gelten.

Wer Profile erhalten kann

  • Eine Organisation, die wir im Schweizer UID-Register finden, oder eine öffentliche Stelle.
  • Eine namentlich genannte Kontaktperson mit geschäftlicher E-Mail-Adresse.
  • Eine echte, aktuelle Stelle, schriftlich beschrieben.
  • Einverständnis mit den Regeln unten.

Regeln für Arbeitgebende

  • Profile nur für die beschriebene Stelle verwenden, und nur im Team, das an der Rekrutierung beteiligt ist.
  • Profile nicht weiterleiten, nicht in andere Systeme oder Datenbanken kopieren und nicht versuchen herauszufinden, wer eine Person ist.
  • Eine Person nur über AfroSwissters kontaktieren, bis sie einer Vorstellung zugestimmt hat.
  • Erhaltene Profile und Kontaktdaten löschen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, ausser die Person ist mit etwas anderem einverstanden.

Wir können eine Anfrage ablehnen oder die Zusammenarbeit beenden, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden. Arbeitgebende können den Pool weder durchsehen noch durchsuchen. Sollten wir das je anbieten, dann nur für verifizierte Arbeitgebende mit eigenem Login, nach einer Datenschutz-Folgenabschätzung, und wir passen diese Regeln vorher an.

06So funktioniert das MatchingVorschläge nach Fähigkeiten, von einer Person geprüft. Keine Punkte, keine automatischen Absagen.

Wir gleichen Profile und Stellen ab: nach Fähigkeiten (ESCO-Begriffe und wie sie belegt sind), Art der Gelegenheit, Region, Pensum, Sprachen und Verfügbarkeit. Das Matching macht nur Vorschläge: Niemand wird automatisch abgelehnt, niemand erhält eine Punktzahl, und private Antworten sowie besonders schützenswerte Daten werden nie verwendet. Eine Person bei AfroSwissters prüft jeden Vorschlag, bevor ein Profil geteilt wird. Arbeitgebende führen ihr eigenes Auswahlverfahren durch und entscheiden selbst.

07Deine DatenWas wir aufbewahren, wo, wie lange, und deine Rechte.
Verantwortlich
AfroSwissters, ein gemeinnütziger Verein in Zürich. Kontakt: contact@afroswissters.ch.
Was wir aufbewahren
Deinen Namen und deine E-Mail, das Profil, das du gesendet hast, deine Entscheidungen mit Datum, die Einwilligungen, die du unterschrieben hast, und eine Notiz zu jeder Vorstellung: Datum, Organisation, Stelle und was geteilt wurde.
Wozu
Um dein Profil mit Gelegenheiten abzugleichen, dich zu informieren, wenn eine passt, und dich, mit deiner Einwilligung, vorzustellen.
Wer sie sieht
Das Team von AfroSwissters. Arbeitgebende erhalten nur, was oben beschrieben ist.
Wo
Bei unserem Website-Anbieter, der Daten auch ausserhalb der Schweiz bearbeiten kann.
Wie lange
Wird 12 Monate nach deinem Beitritt automatisch gelöscht, ausser du bittest uns, es weitere 12 Monate aufzubewahren. Widerrufst du, löschen wir es innert 30 Tagen.
Anfragen von Arbeitgebenden
Name, geschäftliche E-Mail, Organisation und Stelle, nach 12 Monaten automatisch gelöscht.
Deine Rechte
Du kannst erfragen, was wir über dich gespeichert haben, es berichtigen oder löschen lassen und deine Einwilligung jederzeit widerrufen. Wir antworten innert 30 Tagen. Du kannst dich auch an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) wenden.
08Bevor Vorstellungen beginnenNichts wird geteilt, bevor der Kanton bestätigt hat und unsere Folgenabschätzung abgeschlossen ist.

Wir senden Arbeitgebenden erst dann Profile, wenn beides vorliegt:

  • Eine schriftliche Bestätigung des Kantons Zürich, dass dieses kostenlose Angebot keine Vermittlungsbewilligung braucht.
  • Eine Datenschutz-Folgenabschätzung für den Talentpool.

Bis dahin kannst du dem Pool beitreten und Arbeitgebende können uns Stellen beschreiben, aber es wird nichts geteilt. Wir passen diese Seite an, sobald Vorstellungen beginnen.

09Verantwortung und ÄnderungenDer Vorstand ist verantwortlich; wir überprüfen die Regeln jedes Jahr.

Der Vorstand von AfroSwissters ist für den Talentpool und diese Regeln verantwortlich. Fragen, Anliegen und Beschwerden an contact@afroswissters.ch.

Wir überprüfen diese Regeln jedes Jahr und immer dann, wenn sich das Recht ändert. Änderungen veröffentlichen wir hier mit neuem Versionsdatum. Betrifft eine Änderung, was über dich geteilt wird, fragen wir dich vorher erneut.

11Rechtliche GrundlagenDie Gesetze und amtlichen Hinweise, denen diese Regeln folgen.

Geprüft im November 2026. Diese Seite erklärt, wie wir arbeiten; sie ist keine Rechtsberatung.

Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG), SR 823.11

Die Vermittlung braucht eine kantonale Bewilligung, wenn sie regelmässig und gegen Entgelt erfolgt (Art. 2). Der Talentpool ist kostenlos, und AfroSwissters nimmt dafür keinerlei Entgelt an.

fedlex.admin.ch ↗
Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV), SR 823.111, Art. 19

Daten über Stellensuchende dürfen nur mit deren Zustimmung bearbeitet und weitergegeben werden; Angaben, die keinen Rückschluss auf die Person erlauben, dürfen an mögliche Arbeitgebende gehen. Die Zustimmung muss schriftlich erfolgen und kann jederzeit widerrufen werden. Deshalb gehen Namen nur mit einem unterschriebenen Formular hinaus.

fedlex.admin.ch ↗
Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), SR 235.1

Die Informationspflicht bei der Beschaffung von Daten, der besondere Schutz besonders schützenswerter Personendaten, die Datenschutz-Folgenabschätzung sowie das Recht auf Auskunft und Löschung.

fedlex.admin.ch ↗
SECO: Merkblatt zur privaten Arbeitsvermittlung

Die Regeln, die für jede Vermittlung gelten, mit oder ohne Bewilligung, darunter die Zustimmung vor der Weitergabe von Daten.

arbeit.swiss (PDF) ↗
Kanton Zürich: Private Arbeitsvermittlung

Die Bewilligungsbehörde für Vereine mit Sitz in Zürich.

zh.ch ↗

Begriffe

Fahr mit der Maus über einen Begriff oder tippe darauf, um zu sehen, was er bedeutet.

AVGDas Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih. Eine Bewilligung braucht, wer regelmässig und gegen Entgelt vermittelt. Bevor ein Profil hinausgeht, muss der Kanton Zürich schriftlich bestätigen, dass unsere kostenlosen Vorstellungen keine brauchen.

Art. 19 AVVDie Bestimmung der Arbeitsvermittlungsverordnung zu Personendaten: Anonyme Profile dürfen an mögliche Arbeitgebende gehen, Namen und Kontaktdaten nur mit schriftlicher Einwilligung der Person.

DSGDas Bundesgesetz über den Datenschutz, in Kraft seit dem 1. September 2023. Es regelt, wie Personendaten in der Schweiz bearbeitet werden dürfen.

DSFADatenschutz-Folgenabschätzung: eine schriftliche Prüfung der Risiken einer Bearbeitung und wie sie verringert werden. Wir schliessen sie ab, bevor Vorstellungen beginnen.

UID-RegisterDas Schweizer Register der Unternehmens-Identifikationsnummern (uid.admin.ch). Damit prüfen wir, ob es eine Arbeitgeberin wirklich gibt.

ESCODie europäische Klassifikation für Fähigkeiten, Kompetenzen und Berufe. Wir nutzen ihre Begriffe, damit Fähigkeiten in allen Profilen gleich beschrieben sind.

Anonymes ProfilEin Profil ohne Namen, Foto, Alter, Kontaktdaten oder anderes, das die Person erkennbar macht: Fähigkeiten, Erfahrung, Sprachen, Region und Verfügbarkeit.

Geprüfte ArbeitgebendeEine Organisation im UID-Register oder eine öffentliche Stelle, mit einer namentlichen Kontaktperson mit geschäftlicher E-Mail und einer echten, schriftlich beschriebenen Stelle.

Schriftliche EinwilligungEine unterschriebene Einwilligung für eine bestimmte Vorstellung: welche Organisation, welche Stelle. Ohne sie geben wir nie einen Namen weiter.

EDÖBDer Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte: die Schweizer Behörde, die den Datenschutz beaufsichtigt und Anzeigen entgegennimmt.