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Leben in der Schweiz

Die ersten Monate entscheiden viel: deine Bewilligung, deine Anmeldung, deine Krankenkasse, deine Wohnung. Das sagen die Regeln, mit der offiziellen Quelle zu jedem Punkt.

Geprüft im Oktober 202613Quellen
14 Tageum dich nach der Ankunft bei der Gemeinde anzumelden, und bevor du zu arbeiten beginnst12
3 Monateum die Grundversicherung abzuschliessen; sie gilt dann ab dem Tag der Ankunft6
3 Monatsmietendarf ein Mietzinsdepot höchstens betragen, auf ein Sperrkonto auf deinen Namen7
10 JahreAufenthalt mit C-Bewilligung, bevor du die ordentliche Einbürgerung beantragen kannst8
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Aufenthaltsbewilligungen

  • L · Kurzaufenthalt. Für Aufenthalte von meist weniger als einem Jahr. EU/EFTA-Staatsangehörige erhalten sie mit einem Arbeitsvertrag von drei bis zwölf Monaten; sie gilt so lange wie der Vertrag.3

  • B · Aufenthalt. Für einen längeren Aufenthalt mit bestimmtem Zweck, etwa Arbeit oder Familie. Für EU/EFTA-Staatsangehörige mit einem Vertrag ab zwölf Monaten oder unbefristet gilt sie fünf Jahre.4

  • C · Niederlassung. Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. In der Regel nach zehn Jahren in der Schweiz, die letzten fünf ununterbrochen mit B-Bewilligung; nach fünf Jahren für Staatsangehörige einiger Länder mit Staatsvertrag oder bei guter Integration.59

  • G · Grenzgänger. Du wohnst in einem EU/EFTA-Staat, arbeitest in der Schweiz und kehrst mindestens einmal pro Woche nach Hause zurück.2

  • Von ausserhalb der EU/EFTA sind Arbeitsbewilligungen durch jährliche Kontingente begrenzt und in der Regel qualifizierten Fachkräften vorbehalten. Den Antrag stellt dein künftiger Arbeitgeber bei den kantonalen Behörden, nicht du.15

  • Weitere Ausweise gelten für besondere Situationen: F für vorläufig Aufgenommene, N für Asylsuchende und S für Schutzbedürftige.10

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Anmeldung bei der Ankunft

  • Melde dich innert 14 Tagen nach der Ankunft bei deiner Gemeinde an, und vor deinem ersten Arbeitstag. Bring einen gültigen Pass oder eine Identitätskarte und deinen Arbeitsvertrag oder eine Arbeitsbestätigung mit.12

  • Als EU/EFTA-Staatsangehörige brauchst du für bis zu drei Monate Arbeit pro Jahr keine Bewilligung: Dein Arbeitgeber meldet dich spätestens einen Tag vor Beginn online an.1

  • Die ordentliche Einbürgerung setzt eine C-Bewilligung und zehn Jahre Aufenthalt in der Schweiz voraus; Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Lebensjahr zählen doppelt.8

  • Auch die Sprache zählt: Für die Einbürgerung braucht es mündlich B1 und schriftlich A2 in einer Landessprache. Das fide-System bietet anerkannte Kurse und Tests.811

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Krankenversicherung

  • Die Grundversicherung ist für alle obligatorisch, die in der Schweiz wohnen. Schliesse sie innert drei Monaten nach der Ankunft ab; der Schutz gilt dann ab dem Tag der Ankunft.6

  • Die Grundversicherung ist bei allen Kassen identisch, und jede Kasse muss dich aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheit. Nur Prämien und Service unterscheiden sich: Vergleiche sie auf priminfo, der Vergleichsseite des Bundes.612

  • Einen Teil der Kosten trägst du selbst: die gewählte Franchise, für Erwachsene von CHF 300 bis CHF 2’500, danach 10 % der übrigen Kosten bis höchstens CHF 700 pro Jahr (Kinder CHF 350).612

  • Bei bescheidenem Einkommen verbilligt dein Kanton die Prämien. Ob und wie du einen Antrag stellen musst, hängt vom Kanton ab.6

  • Um die Kasse auf den 1. Januar zu wechseln, muss deine Kündigung bis am 30. November bei der bisherigen Kasse eintreffen.6

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Wohnung mieten

  • Ein Mietzinsdepot darf höchstens drei Monatsmieten betragen. Es muss auf ein Sperrkonto auf deinen Namen einbezahlt werden, nicht an die Vermieterschaft.7

  • Die Kündigungsfrist für eine Wohnung beträgt mindestens drei Monate auf einen ortsüblichen Termin, sofern der Vertrag keine längere Frist vorsieht.7

  • Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Bezug als missbräuchlich anfechten. Zuständig ist die Schlichtungsbehörde; das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.713

Wo du Hilfe bekommst

Quellen

  1. 1ch.ch · Als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz arbeiten · ch.ch →
  2. 2SEM · FAQ zur Personenfreizügigkeit · sem.admin.ch →
  3. 3SEM · Ausweis L EU/EFTA (Kurzaufenthalter) · sem.admin.ch →
  4. 4SEM · Ausweis B EU/EFTA (Aufenthalter) · sem.admin.ch →
  5. 5Fedlex · Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), Art. 20–23, 33–34 · fedlex.admin.ch →
  6. 6Fedlex · Krankenversicherungsgesetz (KVG), Art. 3–7, 64–65 · fedlex.admin.ch →
  7. 7Fedlex · Obligationenrecht (OR), Art. 257e, 266c, 270 · fedlex.admin.ch →
  8. 8Fedlex · Bürgerrechtsgesetz (BüG), Art. 9–12, und Verordnung · fedlex.admin.ch →
  9. 9SEM · Ausweis C EU/EFTA (Niedergelassene) · sem.admin.ch →
  10. 10SEM · Übersicht der Ausweisarten · sem.admin.ch →
  11. 11fide · Sprachanforderungen, Kurse und Tests · fide-service.ch →
  12. 12BAG · priminfo · Prämien und Kostenbeteiligung in der Grundversicherung · priminfo.admin.ch →
  13. 13Fedlex · Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 113 · fedlex.admin.ch →

Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Regeln können je nach Kanton und Gemeinde abweichen, und Beträge ändern sich. Prüfe sie bei der in den Quellen genannten Stelle, bevor du handelst.

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