03

Finanzen

Das Schweizer Vorsorgesystem belohnt, wer früh beginnt und lückenlos einzahlt. So funktionieren die drei Säulen, die Steuern und die Betreibung.

Geprüft im Oktober 202612Quellen
44 JahreBeitragsjahre ergeben eine volle AHV-Rente; jedes fehlende Jahr kürzt sie1
CHF 22’680Jahreslohn, ab dem die Pensionskasse (2. Säule) obligatorisch ist (ab 2027: CHF 23’040)311
CHF 7’258maximale Einzahlung in die Säule 3a 2026, wenn du eine Pensionskasse hast (ab 2027: CHF 7’373)411
10 Tageum gegen einen Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag zu erheben5
01

Die drei Säulen

  • 1. Säule · AHV/IV. Die staatliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Die Beiträge werden vom Lohn abgezogen; die Hälfte zahlt dein Arbeitgeber.12

  • 2. Säule · Pensionskasse. Obligatorisch für Arbeitnehmende, die bei einem Arbeitgeber mehr als CHF 22’680 (ab 2027: CHF 23’040) im Jahr verdienen. Dein Arbeitgeber zahlt mindestens gleich viel ein wie du.311

  • 3. Säule · private Vorsorge. Die Säule 3a ist freiwillig und steuerbegünstigt: Einzahlungen werden vom steuerbaren Einkommen abgezogen.4

02

Beitragslücken

  • Für eine volle AHV-Rente braucht es 44 Beitragsjahre. Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um rund 1/44; deshalb zählen Jahre im Ausland oder ohne Anmeldung.1

  • Verlange bei deiner Ausgleichskasse einen Auszug aus deinem individuellen Konto, um zu sehen, welche Jahre erfasst sind. Fehlende Beiträge können nur für die letzten fünf Jahre nachbezahlt werden.12

  • Hat dein Herkunftsland kein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz und verlässt du sie endgültig, kannst du dir deine AHV-Beiträge zurückvergüten lassen, sofern du mindestens ein volles Jahr einbezahlt hast. Ehepartner und Kinder unter 25 müssen ebenfalls ausreisen, Zinsen gibt es keine, und alle Ansprüche aus diesen Jahren erlöschen.67

03

Säule 3a

  • 2026 kannst du bis zu CHF 7’258 einzahlen, wenn du einer Pensionskasse angeschlossen bist. Ohne Pensionskasse liegt die Grenze bei 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288. Ab 1. Januar 2027 steigen die Grenzen auf CHF 7’373 und CHF 36’864.411

  • Seit 2026 kannst du verpasste Jahre nachholen. Hast du ab 2025 in einem Jahr weniger als den Maximalbetrag eingezahlt, kannst du die Differenz später nachzahlen, bis zu zehn Jahre zurück. Dafür brauchst du AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen im Lückenjahr und im Jahr der Nachzahlung, und du musst zuerst den vollen Betrag für das laufende Jahr einzahlen. Nachzahlungen sind pro Jahr auf den kleinen Maximalbetrag begrenzt (2026: CHF 7’258), mit oder ohne Pensionskasse, und vom steuerbaren Einkommen abziehbar.12

  • Einzahlen kannst du nur mit AHV-pflichtigem Einkommen. Das Geld bleibt frühestens bis fünf Jahre vor dem Rentenalter gebunden, ausser für selbst bewohntes Wohneigentum, für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder bei endgültiger Ausreise.4

04

Steuern

  • Einkommenssteuern erheben Bund, Kanton und Gemeinde, und die Sätze unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich.4

  • Ohne C-Bewilligung zieht dein Arbeitgeber die Quellensteuer direkt vom Lohn ab. Liegt dein Bruttoeinkommen über CHF 120’000, ist eine ordentliche Veranlagung Pflicht; darunter kannst du sie bis am 31. März des Folgejahres beantragen, etwa um Einzahlungen in die Säule 3a abzuziehen.8

05

Geld nach Hause senden

  • Gebühren und Wechselkursmargen unterscheiden sich je nach Anbieter und Land stark. Remittance Prices Worldwide der Weltbank vergleicht die Gesamtkosten pro Korridor.9

  • Die UNO-Ziele für nachhaltige Entwicklung wollen die Kosten von Rücküberweisungen bis 2030 auf unter 3 % senken.10

06

Budget und Schulden

  • Erhältst du einen Zahlungsbefehl für eine Forderung, die du bestreitest, hast du zehn Tage Zeit für den Rechtsvorschlag, beim Betreibungsamt oder sofort bei der Person, die ihn überbringt.5

  • Betreibungen erscheinen im Registerauszug, den viele Vermieter verlangen. Unternimmt die Gläubigerin innert drei Monaten nach deinem Rechtsvorschlag nichts, kannst du verlangen, dass die Betreibung nicht mehr bekannt gegeben wird.5

Wo du Hilfe bekommst

Quellen

  1. 1AHV/IV · Merkblatt 3.01: Altersrenten · ahv-iv.ch →
  2. 2Fedlex · Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) · fedlex.admin.ch →
  3. 3Fedlex · Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), Art. 2, 7, 66 · fedlex.admin.ch →
  4. 4ESTV · Säule-3a-Höchstbeträge und das Schweizer Steuersystem · estv.admin.ch →
  5. 5Fedlex · Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), Art. 8a, 74 · fedlex.admin.ch →
  6. 6SEM · Sozialversicherungen: Aufenthalt in der Schweiz und Ausreise · sem.admin.ch →
  7. 7BSV · Weisungen über die Rückvergütung der AHV-Beiträge an Ausländerinnen und Ausländer · sozialversicherungen.admin.ch →
  8. 8Fedlex · Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 89–89a · fedlex.admin.ch →
  9. 9Weltbank · Remittance Prices Worldwide · remittanceprices.worldbank.org →
  10. 10Vereinte Nationen · Ziel für nachhaltige Entwicklung 10, Unterziel 10.c · sdgs.un.org →
  11. 11BSV · Medienmitteilung vom 2. Oktober 2026: Renten und Grenzbeträge ab 2027 · bsv.admin.ch →
  12. 12BSV · Säule 3a: nachträgliche Einkäufe · bsv.admin.ch →

Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Regeln können je nach Kanton und Gemeinde abweichen, und Beträge ändern sich. Prüfe sie bei der in den Quellen genannten Stelle, bevor du handelst.

Vorheriges ThemaArbeit und KarriereNächstes ThemaMutterschaft