04

Mutterschaft

Worauf du vor und nach einer Geburt Anspruch hast: Schutz am Arbeitsplatz, 14 Wochen bezahlter Urlaub, Versicherungsschutz für dich und dein Kind und Familienzulagen.

Geprüft im Oktober 202611Quellen
14 WochenMutterschaftsurlaub mit 80 % des Einkommens, höchstens CHF 220 pro Tag1
2 Wochenbezahlter Urlaub für den anderen Elternteil, innert sechs Monaten nach der Geburt2
16 Wochennach der Geburt, in denen eine Kündigung durch den Arbeitgeber nichtig ist3
CHF 215pro Monat und Kind mindestens, als Familienzulage67
01

Schwangerschaft und Arbeit

  • Während der Schwangerschaft darfst du auf blosse Anzeige hin der Arbeit fernbleiben oder sie verlassen. In den acht Wochen nach der Geburt darfst du gar nicht arbeiten, bis zur 16. Woche nur mit deinem Einverständnis.4

  • Nach der Probezeit ist eine Kündigung während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt nichtig.3

  • Im ersten Lebensjahr deines Kindes gilt die Zeit zum Stillen oder Abpumpen bei der Arbeit als bezahlte Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten bei einem Arbeitstag bis vier Stunden, 60 Minuten bei mehr als vier und 90 Minuten bei mehr als sieben Stunden.5

02

Urlaub und Entschädigung

  • Die Mutterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Geburt und dauert bis zu 14 Wochen (98 Tage). Sie beträgt 80 % des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt, höchstens CHF 220 pro Tag.1

  • Anspruch hast du, wenn du in den neun Monaten vor der Geburt AHV-versichert warst, davon mindestens fünf Monate erwerbstätig, und bei der Geburt angestellt, selbstständig oder nach den Regeln der Arbeitslosenversicherung arbeitslos bist.1

  • Muss dein Baby nach der Geburt länger als zwei Wochen im Spital bleiben, verlängert sich die Entschädigung um die Dauer des Aufenthalts, höchstens um 56 Tage.1

  • Die Entschädigung endet vorzeitig, wenn du während der 14 Wochen wieder arbeitest, auch teilweise.1

  • Der andere Elternteil, also der Vater oder die Ehefrau der Mutter, hat Anspruch auf zwei Wochen Urlaub, bei Vollzeit zehn Arbeitstage, zu beziehen innert sechs Monaten nach der Geburt und gleich entschädigt.2

03

Krankenversicherung

  • Mutterschaftsleistungen wie Kontrollen, Geburt und Wochenbett übernimmt die Grundversicherung ohne Franchise und Selbstbehalt. Frag deine Kasse, ab welcher Schwangerschaftswoche das auch für andere Behandlungen gilt.8

  • Versichere dein Baby innert drei Monaten nach der Geburt; der Schutz gilt dann ab dem Tag der Geburt.8

  • Nach der Geburt übernimmt die Grundversicherung Hausbesuche einer Hebamme.11

04

Familienzulagen

  • Jeder Kanton zahlt mindestens CHF 215 pro Monat und Kind bis 16 Jahre und mindestens CHF 268 für Jugendliche in Ausbildung bis 25 Jahre. Viele Kantone zahlen mehr.67

  • Angestellte erhalten sie über den Arbeitgeber, Selbstständige über ihre Ausgleichskasse. Arbeiten beide Eltern, legt das Gesetz fest, wer sie bezieht.67

  • Kosten für die Drittbetreuung von Kindern unter 14 Jahren kannst du bis zu einem Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.9

05

Kinderbetreuung und Schule

  • In den meisten Kantonen dauert die obligatorische Schule elf Jahre, inklusive zwei Jahre Kindergarten ab etwa vier Jahren.10

  • Deine Gemeinde informiert dich über Kitas, Tagesstrukturen und die Beratung für Eltern von Babys und Kleinkindern.

Wo du Hilfe bekommst

Quellen

  1. 1AHV/IV · Merkblatt 6.02: Mutterschaftsentschädigung · ahv-iv.ch →
  2. 2AHV/IV · Merkblatt 6.04: Entschädigung des andern Elternteils · ahv-iv.ch →
  3. 3Fedlex · Obligationenrecht (OR), Art. 336c · fedlex.admin.ch →
  4. 4Fedlex · Arbeitsgesetz (ArG), Art. 35a · fedlex.admin.ch →
  5. 5Fedlex · Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Art. 60 · fedlex.admin.ch →
  6. 6AHV/IV · Merkblatt 6.08: Familienzulagen · ahv-iv.ch →
  7. 7Fedlex · Familienzulagengesetz (FamZG), Art. 3, 5, 7 · fedlex.admin.ch →
  8. 8Fedlex · Krankenversicherungsgesetz (KVG), Art. 3, 29, 64 · fedlex.admin.ch →
  9. 9Fedlex · Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 33 · fedlex.admin.ch →
  10. 10EDK · Obligatorische Schule (HarmoS) · edk.ch →
  11. 11Schweizerischer Hebammenverband · Hebammenbetreuung nach der Geburt · hebamme.ch →

Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Regeln können je nach Kanton und Gemeinde abweichen, und Beträge ändern sich. Prüfe sie bei der in den Quellen genannten Stelle, bevor du handelst.

Vorheriges ThemaFinanzenNächstes ThemaArbeit und Glaube