Deine Rechte
Feiertage und Freizeit
Nach dem Arbeitsgesetz, das für die meisten privaten Arbeitgeber gilt, darfst du an religiösen Feiertagen frei nehmen, die dein Kanton nicht anerkennt. Teile es deinem Arbeitgeber mindestens drei Tage im Voraus mit; er kann verlangen, dass du die Zeit nachholst.2
Der 1. August ist der einzige eidgenössische Feiertag. Jeder Kanton kann bis zu acht weitere festlegen, darum unterscheiden sich die Feiertage in der Schweiz.12
Pausen sind gesetzlich geregelt: mindestens 15 Minuten bei einem Arbeitstag von mehr als fünfeinhalb Stunden, 30 Minuten bei mehr als sieben und eine Stunde bei mehr als neun Stunden.2
Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten; Ausnahmen gelten etwa im Gesundheitswesen, im Gastgewerbe und im Verkehr.2
Kirchensteuer
Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat regelt jeder Kanton selbst. In den meisten Kantonen zahlen Mitglieder einer vom Kanton anerkannten Kirche, immer der reformierten und der römisch-katholischen, mit den ordentlichen Steuern auch Kirchensteuer.1
Ein schriftlicher Kirchenaustritt beendet die Kirchensteuerpflicht; ab wann, hängt vom Kanton ab.
Wohlbefinden bei der Arbeit
Dein Arbeitgeber muss die nötigen Massnahmen treffen, um deine Gesundheit bei der Arbeit zu schützen.2
Wenn sich Stress oder Erschöpfung aufstauen, geh zu deiner Hausärztin: Seit Juli 2022 übernimmt die Grundversicherung ärztlich angeordnete psychologische Psychotherapie.4
Unser Programm Heal bietet Räume für Reflexion und Erholung.
Gemeinschaften und Dialog
Quellen
- 1Fedlex · Bundesverfassung (BV), Art. 15, 72, 110 · fedlex.admin.ch →
- 2Fedlex · Arbeitsgesetz (ArG), Art. 6, 15, 18, 20a · fedlex.admin.ch →
- 3Fedlex · Obligationenrecht (OR), Art. 328 · fedlex.admin.ch →
- 4BAG · Neuregelung der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022 · bag.admin.ch →
Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Regeln können je nach Kanton und Gemeinde abweichen, und Beträge ändern sich. Prüfe sie bei der in den Quellen genannten Stelle, bevor du handelst.