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Arbeit und Glaube

Glaube und Arbeit können zusammengehen. Das Schweizer Recht schützt deine Überzeugungen, gibt dir Zeit für Feiertage, die dein Kanton nicht kennt, und überlässt Kirchenfragen den Kantonen.

Geprüft im Oktober 20264Quellen
Art. 15der Bundesverfassung garantiert die Glaubens- und Gewissensfreiheit1
3 TageVorankündigung genügen, um an einem religiösen Feiertag frei zu nehmen, den dein Kanton nicht anerkennt2
8Feiertage kann jeder Kanton höchstens zum 1. August hinzufügen12
26Kantone regeln das Verhältnis zwischen Kirche und Staat jeweils selbst1
01

Deine Rechte

  • In der Schweiz kann jede Person ihre Religion frei wählen und ausüben, oder keine haben. Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören.1

  • Dein Arbeitgeber muss deine Persönlichkeit am Arbeitsplatz achten und schützen, und deine Überzeugungen gehören dazu.3

02

Feiertage und Freizeit

  • Nach dem Arbeitsgesetz, das für die meisten privaten Arbeitgeber gilt, darfst du an religiösen Feiertagen frei nehmen, die dein Kanton nicht anerkennt. Teile es deinem Arbeitgeber mindestens drei Tage im Voraus mit; er kann verlangen, dass du die Zeit nachholst.2

  • Der 1. August ist der einzige eidgenössische Feiertag. Jeder Kanton kann bis zu acht weitere festlegen, darum unterscheiden sich die Feiertage in der Schweiz.12

  • Pausen sind gesetzlich geregelt: mindestens 15 Minuten bei einem Arbeitstag von mehr als fünfeinhalb Stunden, 30 Minuten bei mehr als sieben und eine Stunde bei mehr als neun Stunden.2

  • Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten; Ausnahmen gelten etwa im Gesundheitswesen, im Gastgewerbe und im Verkehr.2

03

Kirchensteuer

  • Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat regelt jeder Kanton selbst. In den meisten Kantonen zahlen Mitglieder einer vom Kanton anerkannten Kirche, immer der reformierten und der römisch-katholischen, mit den ordentlichen Steuern auch Kirchensteuer.1

  • Ein schriftlicher Kirchenaustritt beendet die Kirchensteuerpflicht; ab wann, hängt vom Kanton ab.

04

Wohlbefinden bei der Arbeit

  • Dein Arbeitgeber muss die nötigen Massnahmen treffen, um deine Gesundheit bei der Arbeit zu schützen.2

  • Wenn sich Stress oder Erschöpfung aufstauen, geh zu deiner Hausärztin: Seit Juli 2022 übernimmt die Grundversicherung ärztlich angeordnete psychologische Psychotherapie.4

  • Unser Programm Heal bietet Räume für Reflexion und Erholung.

Gemeinschaften und Dialog

Quellen

  1. 1Fedlex · Bundesverfassung (BV), Art. 15, 72, 110 · fedlex.admin.ch →
  2. 2Fedlex · Arbeitsgesetz (ArG), Art. 6, 15, 18, 20a · fedlex.admin.ch →
  3. 3Fedlex · Obligationenrecht (OR), Art. 328 · fedlex.admin.ch →
  4. 4BAG · Neuregelung der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022 · bag.admin.ch →

Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Regeln können je nach Kanton und Gemeinde abweichen, und Beträge ändern sich. Prüfe sie bei der in den Quellen genannten Stelle, bevor du handelst.

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